ihre beratung

mediatorin oder anwältin?

Zuallererst müssen wir herausfinden, in welcher Funktion ich Ihnen bzw. Ihnen Beiden am besten helfen kann. Werde ich für beide Parteien als neutrale Vermittlerin bzw. Mediatorin tätig, darf ich eine Partei de facto in dem späteren Ehescheidungsverfahren nicht mehr vertreten. Wenn hingegen eine anwaltliche und parteiliche Beratung erfolgt, kann ich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr als unparteiische Mediatorin fungieren.

Prüfen Sie mit mir noch vor einer Erstberatung, welchen Schritt Ihre aktuelle Situation erfordert. Rufen Sie mich diesbezüglich gerne an. Telefon: 0451 39 82 92 0

was kostet mich das?

Die Kosten richten sich, besonders im Familienrecht, nach den Umständen des Einzelfalls. Seien Sie versichert, dass wir darüber vorab eine klare Absprache treffen.